ALLGEMEINE GESCH€FTSBEDINGUNGEN

 

I. ALLGEMEINES

 

1. Die gesamten Leistungen erfolgen ausschlie§lich aufgrund dieser GeschŠftsbedingungen. Nebenabreden, €nderungen und ErgŠnzungen bedŸrfen der schriftlichen Vereinbarung, dies gilt auch fŸr die AbŠnderung dieser Schriftformklausel. Durch die Erteilung des Auftrages werden diese Bedingungen angenommen. Erfolgt eine von diesen AGB abweichende BestŠtigung, so gelten auch dann nur die AGB von EYECATCHER Postproduktion GmbH (nachfolgend ÔAuftragnehmerÕ genannt) selbst wenn der Auftragnehmer der abweichenden BestŠtigung nicht widerspricht. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrŸcklich schriftlich anerkannt worden sind. Ist der Auftraggeber mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er unverzŸglich in einem gesonderten Schreiben hierauf hinzuweisen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurŸckzutreten, ohne dass der Besteller hieraus irgendwelche AnsprŸche geltend machen kann. Die AGB des Auftragnehmers gelten auch fŸr zukŸnftige AuftrŠge, selbst wenn nicht ausdrŸcklich auf sie Bezug genommen wird, sofern sie dem Auftraggeber bei einem vom Auftragnehmer bestŠtigten Auftrag zugegangen sind.

 

2. "Filme" bzw. "Videos" oder "Videofilme" im Sinne dieser AGB sind sŠmtliche Werke, gleich in welcher Schaffensstufe sie vorliegen (z.B. Negativ, Master, Kopie, Rohschnitt, Endschnitt, sonstige Bild- und TontrŠger).

 

3. Neben der Realisation sind Gestaltungsberatungen und Konzeption eigenstŠndige Leistungen. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit sie in dem erteilten Produktionsauftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusŠtzlich gewŸnscht werden.

 

4. Die durch den Auftrag anfallenden Nebenkosten (z.B. Material-und Laborkosten, Kopien fŸr die Ausleihe von GerŠtschaften und Requisiten, Reisekosten, Kosten fŸr Darsteller, Spesen usw.) gehen grundsŠtzlich zu Lasten des Auftraggebers. Soweit abweichende Vereinbarungen nicht entgegenstehen, werden auch sie gesondert in Rechnung gestellt.

 

II. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

 

1. Ist der Auftragnehmer am inhaltlichen Gestaltungsprozess beteiligt (z.B. Drehbucherstellung), d.h. wenn der Auftrag Ÿber die reine Dienstleistung (z.B. Schnitt, Anfertigung von Kopien) hinaus geht, so ist er als Urheber alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk. Gegenstand des VertragsverhŠltnisses in diesem Fall ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber.

Die fŸnf nachfolgenden Punkte (II.2-6) gelten nur, wenn die unter II.1. genannte Bedingung erfŸllt ist.

 

2. Dem Auftraggeber werden die urheberrechtlichen Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck Ÿbertragen. Die †bertragung darŸber hinausgehender Nutzungsrechte z.B. rŠumlich, sachlich oder zeitlich unbeschrŠnkte Nutzungsrechte, bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

3. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulŠssig.

 

4. Der Auftragnehmer hat Anspruch, bei Verwendung seines Werkes als Urheber genannt zu werden.

 

5. Jede Art von VervielfŠltigung oder Reproduktion auf andere BildtrŠger bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sie Ÿber die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht.

 

6. Vom Auftragnehmer im Rahmen der AuftragsausfŸhrung gefertigte Unterlagen jedweder Art bleiben dessen Eigentum und sind vertraulich zu behandeln.

Das Urheberrecht hierfŸr verbleibt beim Auftragnehmer.

An den Auftraggeber ausgehŠndigte Unterlagen sind nach Beendigung des Auftrages auf Wunsch zurŸckzugeben.

Durch die Berechnung von Aufwendungsersatz fŸr die Herstellung derartiger Unterlagen erwirbt der Auftraggeber kein Recht auf †bereignung dieser Unterlagen.

 

III. GEW€HRLEISTUNG, HAFTUNG, GEFAHRTRAGUNG

 

1. MŠngelrŸgen bedŸrfen zu ihrer GŸltigkeit der Schriftform. Sie mŸssen innerhalb von zwei Wochen nach †bergabe des Werkes beim Auftragnehmer eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf alle MŠngel als vertragsgemЧ und frei von MŠngeln geschaffen. FŸr nicht erkennbare MŠngel gilt die gesetzliche VerjŠhrungsfrist von sechs Monaten, gerechnet ab Datum der Abnahme.

 

2. Die DurchfŸhrung des Auftrages erfolgt unter Anwendung grš§tmšglicher Sorgfalt. Eine Ÿber Vorsatz und grobe FahrlŠssigkeit hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. FŸr ErfŸllungsgehilfen wird nur gehaftet, soweit diesen Vorsatz oder grobe FahrlŠssigkeit zur Last fŠllt. Der Ersatz lediglich mittelbarer SchŠden, sogenannter MŠngelfolgeschŠden, ist ausgeschlossen.

 

3. Film- und VideobildtrŠger sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufŠlligen Untergangs bei Hin- und RŸcksendungen trŠgt der jeweilige Absender.

 

IV. ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN

 

1. Die RechnungsbetrŠge des Auftragnehmers verstehen sich zuzŸglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2. Die Rechnungen sind zahlbar sofort, netto, ohne Abzug. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so ist diese mit einem Zinssatz von 2% Ÿber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, ohne dass es seitens des Auftragnehmers im Einzelnachweis eines entsprechenden Verzugsschadens bedŸrfte.

 

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofort nach Auftragserteilung ein Drittel der Gesamtrechnungssumme in Rechnung zu stellen, ein weiteres Drittel kann bei Produktionsbeginn in Rechnung gestellt werden, das letzte Drittel ist nach Fertigstellung der Produktion in Rechnung zu stellen.

 

V. ERG€NZENDE SONDERBESTIMMUNGEN

 

1. Wird ein noch nicht begonnener Auftrag aus GrŸnden, die nicht von Seiten des Auftragnehmers zu vertreten sind, nicht ausgefŸhrt, so kann dem Auftraggeber, ohne das es eines Schadensnachweises bedŸrfe, ein Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch in Hšhe von 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt werden.

Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines hšheren Schadens im Einzelfall vorbehalten, ebenso kann der Auftraggeber im Einzelfall den Nachweis eines geringeren Schadens fŸhren.

Wird aus GrŸnden, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, ein angefangener Auftrag nicht fertiggestellt, so besteht der Anspruch auf den vollen Rechnungsbetrag. Als angefangen gilt ein Auftrag, sobald mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde.

 

2. Wird die fŸr die DurchfŸhrung des Auftrages vorgesehene Zeit aus GrŸnden, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, wesentlich Ÿberschritten (z.B. wegen Fehlens des Aufnahmeobjekts oder der zu verarbeitenden Materialien, wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Objekte oder Materialien etc.), so kann ein in einem angemessenen VerhŠltnis erhšhter Rechnungsbetrag verlangt werden.

 

3. GrundsŠtzlich werden nur die Nutzungsrechte Ÿbertragen. Originale verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

 

4. AusfŸhrungsfristen sind nur dann bindend, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestŠtigt wurden.

Aus der Nichteinhaltung bestŠtigter Fristen kann der Auftrag-geber keine Rechte herleiten, wenn die VersŠumung der Frist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, insbesondere bei unverschuldeten Stšrungen des Produktionsprozesses.

 

5. Stellt sich bei der AuftragsausfŸhrung heraus, das dieser aus betrieblichen GrŸnden nicht durchgefŸhrt werden kann, unterbreitet der Auftragnehmer unverzŸglich einen ausfŸhrbaren Gegenvorschlag zur anderweitigen AusfŸhrung des Auftrages. ErklŠrt sich der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurŸckzutreten.

In diesem Falle stehen dem Besteller keine Rechte gegen den Auftragnehmer zu.

 

6. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmer aus allen AnsprŸchen Dritter wegen der Verletzung urheberrechtlicher, patentrechtlicher und geschmacksmusterrechtlicher Vorschriften frei.

 

7. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB berŸhrt nicht die Wirksamkeit der sonstigen Klauseln, dies gilt auch fŸr die Teilunwirksamkeit einzelner Klauseln.

 

VI. ERF†LLUNGSORT, GERICHTSSTAND

 

1. ErfŸllungsort und Gerichtsstand fŸr alle Verpflichtungen aus dem VertragsverhŠltnis ist fŸr beide Teile Kšln.