ALLGEMEINE GESCH€FTSBEDINGUNGEN
I. ALLGEMEINES
1. Die gesamten Leistungen erfolgen
ausschlie§lich aufgrund dieser GeschŠftsbedingungen. Nebenabreden, €nderungen
und ErgŠnzungen bedŸrfen der schriftlichen Vereinbarung, dies gilt auch fŸr die
AbŠnderung dieser Schriftformklausel. Durch die Erteilung des Auftrages werden
diese Bedingungen angenommen. Erfolgt eine von diesen AGB abweichende
BestŠtigung, so gelten auch dann nur die AGB von EYECATCHER
Postproduktion GmbH (nachfolgend ÔAuftragnehmerÕ genannt) selbst wenn der
Auftragnehmer der abweichenden BestŠtigung nicht widerspricht. Abweichungen
gelten nur dann, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrŸcklich schriftlich anerkannt
worden sind. Ist der Auftraggeber mit vorstehender Handhabung nicht
einverstanden, so hat er unverzŸglich in einem gesonderten Schreiben hierauf
hinzuweisen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag
zurŸckzutreten, ohne dass der Besteller hieraus irgendwelche AnsprŸche geltend
machen kann. Die AGB des Auftragnehmers gelten auch fŸr zukŸnftige AuftrŠge,
selbst wenn nicht ausdrŸcklich auf sie Bezug genommen wird, sofern sie dem
Auftraggeber bei einem vom Auftragnehmer bestŠtigten Auftrag zugegangen sind.
2. "Filme" bzw. "Videos"
oder "Videofilme" im Sinne dieser AGB sind sŠmtliche Werke, gleich in
welcher Schaffensstufe sie vorliegen (z.B. Negativ, Master, Kopie, Rohschnitt,
Endschnitt, sonstige Bild- und TontrŠger).
3. Neben der Realisation sind
Gestaltungsberatungen und Konzeption eigenstŠndige Leistungen. Sie werden gesondert
in Rechnung gestellt, soweit sie in dem erteilten Produktionsauftrag nicht
enthalten sind und vom Auftraggeber zusŠtzlich gewŸnscht werden.
4. Die durch den Auftrag anfallenden
Nebenkosten (z.B. Material-und Laborkosten, Kopien fŸr die Ausleihe von GerŠtschaften
und Requisiten, Reisekosten, Kosten fŸr Darsteller, Spesen usw.) gehen
grundsŠtzlich zu Lasten des Auftraggebers. Soweit abweichende Vereinbarungen
nicht entgegenstehen, werden auch sie gesondert in Rechnung gestellt.
II. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
1. Ist der Auftragnehmer am inhaltlichen Gestaltungsprozess
beteiligt (z.B. Drehbucherstellung), d.h. wenn der Auftrag Ÿber die reine Dienstleistung
(z.B. Schnitt, Anfertigung von Kopien) hinaus geht, so ist er als Urheber
alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk. Gegenstand des
VertragsverhŠltnisses in diesem Fall ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an
den Auftraggeber.
Die fŸnf nachfolgenden Punkte (II.2-6) gelten nur, wenn die unter II.1. genannte
Bedingung erfŸllt ist.
2. Dem Auftraggeber werden die urheberrechtlichen
Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck Ÿbertragen. Die
†bertragung darŸber hinausgehender Nutzungsrechte z.B. rŠumlich, sachlich oder
zeitlich unbeschrŠnkte Nutzungsrechte, bedarf der besonderen Vereinbarung.
3. Die Weitergabe urheberrechtlicher
Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des
Auftragnehmers zulŠssig.
4. Der Auftragnehmer hat Anspruch, bei
Verwendung seines Werkes als Urheber genannt zu werden.
5. Jede Art von VervielfŠltigung oder
Reproduktion auf andere BildtrŠger bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers,
soweit sie Ÿber die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht.
6. Vom Auftragnehmer im Rahmen der
AuftragsausfŸhrung gefertigte Unterlagen jedweder Art bleiben dessen Eigentum
und sind vertraulich zu behandeln.
Das Urheberrecht hierfŸr verbleibt beim Auftragnehmer.
An den Auftraggeber ausgehŠndigte Unterlagen
sind nach Beendigung des Auftrages auf Wunsch zurŸckzugeben.
Durch die Berechnung von Aufwendungsersatz
fŸr die Herstellung derartiger Unterlagen erwirbt der Auftraggeber kein Recht
auf †bereignung dieser Unterlagen.
III.
GEW€HRLEISTUNG, HAFTUNG, GEFAHRTRAGUNG
1. MŠngelrŸgen bedŸrfen zu ihrer GŸltigkeit
der Schriftform. Sie mŸssen innerhalb von zwei Wochen nach
†bergabe des Werkes beim Auftragnehmer eingegangen sein. Danach gilt das Werk
in Bezug auf alle MŠngel als vertragsgemЧ und frei von MŠngeln geschaffen. FŸr
nicht erkennbare MŠngel gilt die gesetzliche VerjŠhrungsfrist von sechs Monaten,
gerechnet ab Datum der Abnahme.
2. Die DurchfŸhrung des Auftrages erfolgt
unter Anwendung grš§tmšglicher Sorgfalt. Eine Ÿber Vorsatz und grobe
FahrlŠssigkeit hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. FŸr ErfŸllungsgehilfen
wird nur gehaftet, soweit diesen Vorsatz oder grobe FahrlŠssigkeit zur Last
fŠllt. Der Ersatz lediglich mittelbarer SchŠden, sogenannter
MŠngelfolgeschŠden, ist ausgeschlossen.
3. Film- und VideobildtrŠger sind per
Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufŠlligen Untergangs bei Hin- und
RŸcksendungen trŠgt der jeweilige Absender.
IV.
ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN
1. Die RechnungsbetrŠge des Auftragnehmers
verstehen sich zuzŸglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Rechnungen sind zahlbar sofort,
netto, ohne Abzug. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in
Verzug, so ist diese mit einem Zinssatz von 2% Ÿber dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu verzinsen, ohne dass es seitens des Auftragnehmers im
Einzelnachweis eines entsprechenden Verzugsschadens bedŸrfte.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofort
nach Auftragserteilung ein Drittel der Gesamtrechnungssumme in Rechnung zu
stellen, ein weiteres Drittel kann bei Produktionsbeginn in Rechnung gestellt
werden, das letzte Drittel ist nach Fertigstellung der Produktion in Rechnung
zu stellen.
V.
ERG€NZENDE SONDERBESTIMMUNGEN
1. Wird ein noch nicht begonnener Auftrag
aus GrŸnden, die nicht von Seiten des Auftragnehmers zu vertreten sind, nicht
ausgefŸhrt, so kann dem Auftraggeber, ohne das es eines Schadensnachweises
bedŸrfe, ein Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch in Hšhe von 50% des
vereinbarten Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt werden.
Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines
hšheren Schadens im Einzelfall vorbehalten, ebenso kann der Auftraggeber im
Einzelfall den Nachweis eines geringeren Schadens fŸhren.
Wird aus GrŸnden, die vom Auftraggeber zu
vertreten sind, ein angefangener Auftrag nicht fertiggestellt, so besteht der
Anspruch auf den vollen Rechnungsbetrag. Als angefangen gilt ein Auftrag,
sobald mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde.
2. Wird die fŸr die DurchfŸhrung des
Auftrages vorgesehene Zeit aus GrŸnden, die vom Auftraggeber zu vertreten sind,
wesentlich Ÿberschritten (z.B. wegen Fehlens des Aufnahmeobjekts oder der zu verarbeitenden Materialien, wegen
fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Objekte oder Materialien etc.), so kann ein
in einem angemessenen VerhŠltnis erhšhter Rechnungsbetrag verlangt werden.
3.
GrundsŠtzlich werden nur die Nutzungsrechte Ÿbertragen. Originale verbleiben im
Eigentum des Auftragnehmers.
4. AusfŸhrungsfristen sind nur dann bindend,
wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestŠtigt wurden.
Aus
der Nichteinhaltung bestŠtigter Fristen kann der Auftrag-geber keine Rechte
herleiten, wenn die VersŠumung der Frist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten
ist, insbesondere bei unverschuldeten Stšrungen des Produktionsprozesses.
5. Stellt sich bei der AuftragsausfŸhrung
heraus, das dieser aus betrieblichen GrŸnden nicht durchgefŸhrt werden kann,
unterbreitet der Auftragnehmer unverzŸglich einen ausfŸhrbaren Gegenvorschlag
zur anderweitigen AusfŸhrung des Auftrages. ErklŠrt sich der Auftraggeber
hiermit nicht einverstanden, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag
zurŸckzutreten.
In diesem Falle stehen dem Besteller keine
Rechte gegen den Auftragnehmer zu.
6. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmer
aus allen AnsprŸchen Dritter wegen der Verletzung urheberrechtlicher,
patentrechtlicher und geschmacksmusterrechtlicher Vorschriften frei.
7. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser
AGB berŸhrt nicht die Wirksamkeit der sonstigen Klauseln, dies gilt auch fŸr
die Teilunwirksamkeit einzelner Klauseln.
VI.
ERF†LLUNGSORT, GERICHTSSTAND
1. ErfŸllungsort und Gerichtsstand fŸr alle
Verpflichtungen aus dem VertragsverhŠltnis ist fŸr beide Teile Kšln.